Rechtliches
Ist Pfefferspray in Deutschland legal oder illegal? Diese Frage stellen sich im Vorfeld oft Personen, die sich ein Pfefferspray zulegen möchten. Die Situation in Deutschland ist auf den ersten Blick nicht gerade einfach.
Kennzeichnung
Wie so oft wird im Internet hier in diversen Foren und anderen Portalen viel fehlerhaftes verbreitet. Tatsache ist: Pfefferspray an sich ist in Deutschland rechtlich völlig unproblematisch, wenn die Spraydosen eindeutig als “Tierabwehrspray” gekennzeichnet sind. Ebenfalls zulässig: “Spray zur Tierabwehr” und ähnliches. Fehlt dieser Aufdruck handelt es sich um ein illegales Pfefferspray. Dann liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor – dies kann mit einer Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die deutschen Hersteller sowie die seriösen Importeure achten selbstverständlich auf diese Kennzeichnung. Falls sie aber im Ausland ein Pfefferspray kaufen möchten, sollten sie bei der Rückreise nach Deutschland unbedingt auf den entsprechenden Aufdruck achten.
Verwendung
Die zweite Seite der Medaille ist der Verwendungszweck des Sprays. Wieder Aufdruck “Tierabwehrspray” schon sagt, darf Pfefferspray nur gegen Tiere eingesetzt werden. Nur dann unterliegt es nicht dem Waffengesetz darf ohne Altersbeschränkung von jedermann erworben und geführt werden. In einem Notwehrfall (Überfall, Angriff) ist der Einsatz auch gegen Menschen denkbar. Ob der Einsatz des Pfefferspray dann jedoch straffrei verbleibt, entscheidet im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft oder ein Richter. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Vorhaltegrund des Pfefferspray. Haben Sie das Spray nämlich von Anfang an nur mitgeführt, um es gegen Menschen einzusetzen, könnten sie hier rechtliche Probleme bekommen. Selbstverständlich wird ein Pfefferspray deswegen (wie auch gesetzlich vorgesehenen) nur zur Abwehr von Tieren mitgeführt.


