Petition gegen Pfefferspray bei der Polizei gestartet
Die Initiative “Buerger beobachten Polizei” hat eine neue Petition eingereicht. Bereits vor einiger Zeit wurde von einer Einzelperson mittels Petition versucht, Pfefferspray bei staatlichen Sicherheitskräften zu verbieten. Die Petition wurde damals abgelehnt. Nun also ein neuer Vorstoß in diese Richtung:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Pfefferspray (bzw. Reizmitteln mit dem Wirkstoff Capsaicin und PAVA) seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.”
Hier also ganz konkret der Antrag an den Bundestaf, Pfefferspray bei Einsätzen jeder Art zu untersagen. Dieser Absatz richtet sich an die Verwendung der Bundespolizei (Bupoli). In einem weiteren Absatz wird aber auch Bezug auf die Landespolizeien genommen:
“Außerdem möge der Deutsche Bundestag prüfen, inwieweit er mittels eines Bundesgesetzes sowie im Rahmen der Innenministerkonferenz darauf hinwirken kann, dass diese Einschränkung Eingang in die Gesetze für die Polizeien der Länder findet.”
Hier soll also das gleiche Verbot auch auf die Länderpolizeien umgesetzt werden.
Als Begründung gibt die Initiative an, dass die Polizei bei Demonstrationen, Sitzblockaden und Verhaftungen immer häufiger ohne Not und in großem Umfang Pfefferspray einsetzen würde. Eine Ausnahme soll nur zu der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der Polizisten sein. Die Verwendung von Pfefferspray soll dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden.
Weiterhin wird begründet, dass Pfefferspray bei Asthmatikern und Allergikern, also zusammen einem Viertel der Erwachsenen, und in Zusammenwirkung mit einigen Medikamenten und Drogen schwere gesundheitliche Folgen haben soll.
Unsere Meinung:
Pfefferspray hat sich als zuverlässiges und mildes Einsatzmittel bewährt. Die Polizei ist bei der heutigen Sicherheitslage auf dieses moderne Einsatzmittel angewiesen. Eine echte Alternative ist nicht absehbar. Die in anderen Ländern eingesetzten Taser haben höhere Gesundheitsgefahren und werden in Deutschland bislang nur bei Spezialeinheiten eingesetzt.



Eine Gleichstellung mit Schusswaffengebrauch ist bestimmt übertrieben, aber so wirkungsvoll wie ein Schlagstock, und bei Stuttgart 21 wurden friedliche Demonstranten durch Pfefferspray verletzt, darunter auch viele Kinder mit vorübergehender Blindheit, Atembeschwerden, Schockzuständen und die Opfer leiden heute noch unter psychischen Folgen. Daher kann auch von gesundheitlichen Schäden gesprochen werden.
Zahlreiche Videos beweisen, das bei der Kundgebung S21 Das Versprühen von Pfefferspray willkürlich erfolgt ist und so erst zur Eskalation der Situation beigetragen hat. Die hohe Zahl der Verletzten durch den Einsatz von Pfefferspray war nicht zu rechtfertigen. Es ist daher zu fragen, ob die Verwendung von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte zur Anwendung des unmittelbaren Zwanges bei Sitzblockaden, Demonstrationen und Verhaftungen zu verantworten und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.
Meine Meinung dazu, Abwehrmittel: ja, Einsatzmittel: Nein.