Bewährungsstrafe für Angriff mit einem Pfefferspray
Falscher Einsatz von Pfefferspray wird bestraft – aktuelles Urteil vom Amtsgericht Delmenhorst
Eine 19 Jahre alte junge Frau wurde vom Amtsgericht Delmenhorst wegen der Anwendung eines Pfeffersprays gegen einen Menschen zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe (Jugendstrafe nach Jugendstrafrecht) verurteilt. Der jungen Frau wurde vorgeworfen, im Februar einem jungen Mann wegen zehn Euro Schulden mit einem Pfefferspray in das Gesicht gesprüht zu haben. Dieser habe seine Schuld zuvor mit einem Tütchen Cannabis begleichen wollen – daraufhin sei die junge Frau ausgerastet.
Dieses Gerichtsurteil bestätigt bisherige Gerichtsentscheidungen und ist eine logische Folge des Waffenrechts bzw. Strafrechts. Pfefferspray darf dementsprechend nur gegen Tiere eingesetzt werden (Tierabwehrspray). Nur in einem echten Notwehrfall ist der Einsatz gegen Menschen denkbar, bzw. bleibt straffrei. Ansonsten droht eine Verurteilung wegen “Gefährlicher Körperverletzung” (§224 StGB) und damit eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Darauf weisst das Infoportal Pfefferspray.info hin.
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