Pfefferspray und das Waffengesetz
Posted on November 26th, 2009 von admin
Pfefferspray unterliegt nicht dem Waffengesetz, wenn wenn das Spray als “Tierabwehrspray” deklariert ist. Dann dürfen die Sprays ohne Altersbeschränkung an jedermann verkauft werden. Auch das Führen ist erlaubnisfrei.
Wenn allerdings die Bezeichnung “Tierabwehrspray” fehlt, unterliegt das Spray dem Waffengesetz und wird damit illegal. Es ist deshalb besonders wichtig sich vor und nach dem Kauf nochmals zu vergewissern, dass die notwendige Bezeichnung auf das Spraydose aufgedruckt ist.
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